Transkription – 43-Sitzung – Corona-Ausschuss bis 00:25:30h


Ja, hallo und herzlich willkommen bei einer weiteren Sitzung von Corona Ausschuss. Wir sind ja bereits seit Juli 2020 im Gange und sind bemüht, die Konstellation, die also die Corona und Lockdown Krise aufzuklären haben inzwischen ja wirklich schon sehr sehr viel erfahren und gelernt und daraus auch schon unsere Schlüsse gezogen. Diverse Sachen haben sich daraus abgeleitet, unter anderem auch ein doch nicht unerhebliches Geschehen an Rechtsstreitigkeiten. Darüber wollen wir jetzt am Anfang der Sitzung berichten und dann gibt direkt mal an einer für mich ja uns auf den neuesten Stand bringt die wichtigsten Sachen.

Zuerst die Class-Action in Kanada, die von dem Kollegen Michael Swinwood und anderen, die mit ihm zusammenarbeiten, eingereicht worden ist. Die ist in der ersten Instanz als Querulatorisch  abgewiesen worden. Das ist schon ein bisschen merkwürdig. Der Vorteil davon ist, dass er damit jetzt automatisch beim höchsten Gericht in Kanada ist. In der zweiten Instanz. Er begründet dann sein oder hat sein Einspruch schon begründet. Ich hab’s gelesen. Sieht super aus. Wir werden es auch veröffentlichen. Die da wird aber eine zweite Class-Action gemacht werden. Wir haben schon mit ihm über die Kosten verhandelt werden das alles vernünftig bezahlen können. Das wird eine Class-Action sein, die dann nur für Kinder ist. Also da werden die Kläger die Kinder sein, die durch die Maßnahmen, insbesondere durch die Masken des Social Dustin sing. mit schwersten leider Gottes psychischen Schäden und zwar dauerhaft rechnen müssen.
Die werden in dieser ClassAction drin sein. Möglicherweise machen wir dasselbe dann auch mit der Gruppe um Robert Kennedy Jr. Der CHD steht für Children’s Health Defense in den USA, vielleicht sogar mach ich selber mit den Kollegen, die mehr Prozess Erfahrung haben in Kalifornien als ich. Parallel dazu läuft eine erstaunliche Klage in New Mexico einer Kollegin. Ich glaube, das Video werden wir am Ende auch noch zeigen können.
Eine Kollegin vertritt da jemanden aus einer aus einem Gefängnis Mitarbeiter. Ein Wärter – Ex Marine 23 Jahre alt. Der soll darf da nur arbeiten, wenn er sich impfen lässt. Nun gibt es aber keinen Impfzwang in den USA, jedenfalls keinen offiziellen. Also sollte man sagen, auch inoffiziell kann das nicht richtig sein. Bei denen gibt’s so eine ähnliche Regelung wie bei uns, das die Grundrechte dritte Wirkung entfalten gegenüber Privaten. Also wer hier z.B. so ein Geschäft eröffnet um Geschäft zu machen und Kunden da rein lässt, der kann aufgrund der dritt Wirkung der Grundrechte nicht sagen es interessiert mich alles nicht, ob du eine Maske hast z.B. Du darfst hier nicht rein ohne deine Maske.
Und diese Frau vertritt den Mann mit der Maßgabe, dass niemand gezwungen werden kann. Weder durch den Staat noch die Mitwirkung der Grundrechte würden wir das nennen, noch durch private. Also in diesem Fall das Gefängnis gezwungen werden kann, sich einem experimentellen medizinischen Zweck zu unterwerfen. Und darum handelt es sich hier bei diesen Impfungen, egal ob man die als echte Impfung betrachtet oder eben wofür wohl alles spricht um ein genetisches Experiment. Denn eins steht fest auch nach Meinung der amerikanischen Behörden wie auch nach Meinung der europäischen Behörden das ist etwas, was keine vernünftige Studien Grundlage hat. Also es ist ein Experiment. Das bedeutet, dass hier in Europa die EMA und dann die EU-Kommission dem Ganzen nur eine bedingte Zulassung gegeben hat.
Das halten wir nach wie vor für entscheidend, weil bei jeder Aufklärung eines potentiell zu impfen Patienten muss das mitgeteilt werden, dass keine ordentliche Studien Grundlage für das, was hier als Impfung verabreicht werden soll, vorhanden ist.
In den USA ist das die sogenannte Emergency Use Authorization EUA, die dafür sorgt, dass dieser in Anführungsstrichen Impfstoff eben nur bedingt zugelassen ist.
Würden wir formulieren. Und wenn ein Medikament nur bedingt zugelassen ist oder nur zum Emergency Use zugelassen ist, dann kann man niemanden zwingen, sich diesem Experiment zu unterwerfen. Gleichzeitig sagt sie in diesem Video, dass der Schlüssel zu einem der PCR Test ist, dass es immer deutlicher zu sehen. Denn all diejenigen Anwälte, die versuchen mit dem PCR Test zu gewinnen oder denen im Gericht überprüfen zu lassen, werden hier mit allen möglichen, ja mit allen möglichen Sand fürs Getriebe beworfen. Wir haben es ja hier in Berlin erlebt, da wird ganz spät terminiert. Wir sind also dabei Eilverfahren in Gang zu setzen und Sie, diese Kollegin aus New Mexico, sagt Das ist der Schlüssel. In dem Moment, wo der PCR Test fällt ist gleichzeitig klar, dass es keine Infektion gibt, denn die werden ja nur mit dem PCR Test gemessen. Und wenn es keine Infektion gibt, dann gibt’s keine Emergency Use. Und wenn es keine Mögens gibt, dann gibt’s auch kein Emergency. Das heißt also, damit fällt dann die ganze Zulassung der Impfstoffe. Und das ist der Grund, warum in den Gerichten, wo natürlich auch die Gegenseite ihre Leute positioniert hat, bei uns ja direkt im Verfassungsgericht ganz oben. Dafür spricht jedenfalls alles. Das ist der Grund, warum in den Gerichten versucht wird, nicht überall, aber in vielen Gerichten versucht wird, genau dieses Thema rauszuhalten, uns ganz spät zu terminieren. In New York übrigens ist der Kollege Ray Floras mit seinem Eilantrag gescheitert, mit einer seltsamen Begründung. Aber er bleibt natürlich und CHD bleiben kampfbereit. Es ist eine formale Begründung, die man reparieren kann. Die des Hauptsacheverfahren wird weiter betrieben. Zeigt uns eben das eine dass das die Gegenseite genau erkannt hat, dass das der Finger in der Wunde ist. Herr Drosten und sein PCR Test, diese beiden beide sind ja unglaubhaft bzw. unglaubwürdig. Würden wir formulieren, wenn wir diese beiden in der Öffentlichkeit als das erkennbar werden lassen, was sie sind, nämlich Betrüger und ein Betrugs Test, dann bricht das Kartenhaus zusammen. Dann gehen wir davon aus, dass sich die Hintermänner, die da nach unserer Wahrnehmung jedenfalls diese Marionetten an den Strippen haben, die sich ratzfatz zurückziehen werden bzw. diese Leute untern Bus werfen, wie die Amerikaner formulieren werden. Eine weitere rechtliche Nachricht ist, dass der Strafrichter am Landgericht Berlin, Peter Schleiter, das ist der Mann, der die Verfassungsbeschwerde geschrieben hat, diese berühmte, die auch bei uns auf der Website ist, dass der sehr deutlich sich jetzt auch in der Öffentlichkeit geäußert hat.
In der Welt meine ich von heute oder von gestern.
Und zwar mit der Ueberschrift, dass alles was hier abgeht verfassungswidrig ist.
Und dabei geht er noch nicht einmal notwendigerweise auf den PCR Test ein. Also ich hab eben ein langes, ein langes Zoom mit den Australiern gehabt, die auch erkannt haben, dass der PCR Test entscheidend ist. Gleichzeitig ist da eine Aktivistin unterwegs aus der Airline Industry, die sagt es ist zu erwarten, dass wir demnächst wohl Schwierigkeiten im Luftverkehr haben werden, weil z.B. Quantas und andere Airlines den Piloten nach Impfung erlauben, nach 24 Stunden wieder zu fliegen.
Nun wissen wir ja von den Whistleblowern, dass das vielleicht ein bisschen verfrüht ist, denn wir haben ja Todesfälle innerhalb von 3 Wochen glaube ich nach Impfung gehabt, hier in dem Berliner Altenheim.
Gut so ein Pilot wird vielleicht nicht gerade aus dem Altenheim rekrutiert werden, aber in dem Berliner Altenheim waren es 25 Prozent der Geimpften, die innerhalb von drei Wochen tot waren. Wir hören das aus anderen Altenheimen in ähnlicher Weise. Ich habe gerade eine neue Text Message Voice Message bekommen, aus einem anderen Altenheim 131 oder 125 Menschen. Und da sind. Ich weiß, wie viele geimpft wurden, aber 31 sind tot. Also die Quote sieht nicht gut aus. Und bei den Jüngeren wissen wir, dass die Nebenfolgen ebenfalls ziemlich böse sind. Jedenfalls solange mit dem offenbar echten, so genannten Impfstoff gearbeitet wird und nicht, wie uns ein israelischer Kollege gesagt hat, möglicherweise jetzt, um die Menschen wieder zu beruhigen. Mit Kochsalz gearbeitet wird, also mit gar nichts. Das führt dann dazu, dass die Nebenwirkungen nicht da sind, weil bei Kochsalz gibt’s keine Nebenwirkung. Da gibt’s zwar auch keine Wirkung, aber eben auch keine Nebenwirkungen.
Aber wenn der eigentliche Impfstoff benutzt wird, dann ist es so, dass auch die deutschen Kliniken, Universitätskliniken jedenfalls das wissen wir ihre Abteilung nicht durch impfen lassen soll. Immer nur maximal ein Drittel, weil sie wissen, dass sonst die ganze Abteilung zusammenbricht.
All das spricht dafür, dass die so genannten Impfstoffe extrem gefährlich sind. Das soll aber nicht davon ablenken, dass das Zentrum von allem, der PCR Test und die Person des Herrn Drosten bleibt. Die Impfstoffe sind das, was uns hilft. So brutal das klingt, was uns hilft, in der Öffentlichkeit klar zumachen, mit was für einer Wahnsinns Gefahr wir es hier zu tun haben. Die Impfstoffe sind insbesondere in Israel, glaube ich am weitesten gepusht worden. Angeblich sind da ja 54 Prozent der Bevölkerung schon verimpft worden.
Israel hat. Jetzt haben wir gerade gehört eine Studie in Gang gesetzt. Jetzt das ist ja eine Studie, was hier läuft, weil es gar keine richtige Studie gibt, das ist das Experiment am lebenden Menschen.
Jede Studie, die mit solchen Nebenfolgen behaftet wäre, würde sofort abgebrochen werden. Aber wir sind ja eben nicht in einer Studie, sondern nur in einer echten lebenden Menschen Studie.
Und da gelten dann offenbar die Regeln nicht. Jedenfalls in Israel werden auch massive Nebenwirkungen gemeldet. Die Zahl der Verstorbenen nach Impfung ist angeblich 40 fach erhöht gegenüber dem Vorjahr. Und dazu haben wir jemanden aus Israel, deren Audio Stream glaube ich weltweit herumgegangen ist. Sie klang da sehr verzweifelt. Wir haben mit Hilfe unserer Kollegen. Sie ist Amerikanerin. Eigentlich. Wir haben mit Hilfe unserer Kollegen aus den USA sie ausfindig gemacht und sie wird jetzt hier im Zoom bei uns sein und uns vielleicht ein bisschen mehr zu der Studie zu den Vorkommnissen in Israel erzählen können.
Wir sind gespannt, ob sie weiß, dass es eine ganz neue Studien Anordnung gibt, wonach die Auswirkungen des Impfstoffs muss sich mal vorstellen, nachdem man schon alles durch geimpft hat, fängt man an sich zu überlegen, ob da vielleicht irgendetwas mit der Fruchtbarkeit schief gehen könnte. Wird also eine Facility-Study durchgeführt? Jetzt wollen mal gucken, ob kann ich ganz gut sein.

Darf ich noch kurz was sagen. Es ist nämlich faszinierend. Das hatte ich heute morgen schon mal genauer angeschaut. Und zwar ist das eine Studie, die es auf nur drei Monate angelegt. Also da soll ein sogenanntes Anti Müller Hormon, was entscheidend in der Lage ist, die die Eierstock oder die Eierstock Reserve sozusagen bei Frauen zu messen. Und wenn das absinkt, dann geht sozusagen das Level an verfügbaren Eiern sozusagen Eizellen runter. Und das ist eine Studie. Also da misst man jetzt drei Monate nach der Impfung sozusagen vorher, nachher oder in der parallelen Gruppe natürlich dann auch entsprechend ohne Impfung.
Wieder der Test der Level ist und das ist ja nun wirklich was. Also Gruppe ist nur 200 Personen, 200 Frauen im gebärfähigen Alter. Und da frage ich mich jetzt, warum man so eine wichtige Studie die hätte man ja vom Zeitraum ganz locker neben der. Ich glaube das war ja Spätsommer letzten Jahres stattfindenden normal Studie schon mal laufen lassen können, wenn es da irgendwie Hinweise gibt, dass man so eine Studie jetzt macht. Das ist ziemlich ein ziemliches Ding, finde ich. Und da sollen die Ergebnisse jetzt auch erst im Februar 2022 vorliegen. Also man, obwohl man ja sehr schnell diese Informationen eigentlich haben könnte. Und wir wissen auch, dass wenn das jetzt, wenn man das mit der entsprechenden Priorität bearbeiten würde, hätten wir ja gerade schon jemand aus der aus dem Pharmabereich auch die Information bekommen könnte man das innerhalb von 5 Monaten die Ergebnisse haben. Und das wäre ja das Mindeste, dass das zumindest zu dem Zeitpunkt passiert. Weil man muss sich ja vorstellen, jetzt wenn der Plan so weiter Ports läuft, dann sind ja gerade in den nächsten Monaten auch viele Frauen, also jetzt natürlich jetzt schon welche betroffen, aus denen aus dem gesamten Gesundheitswesen, aber auch dann ganz viele andere Frauen betroffen. Also da müsste man ja die Information sehr, sehr schnell bekommen, insofern wieder eine weitere Unbegreiflichkeit in dem ganzen Geschehen vielleicht daran anknüpfen.

Ich versuche es kurz zu machen, weil wir befinden uns ja, was diese Impfstoffe, diese Medikation angeht, in einem Bereich, wie wir ja etabliert haben, wo keinerlei Studienergebnisse vorliegen.
Es gibt ein schönes Buch von Tom Buchon und James Children’s, das so die Bibel der Biomedizin, die Principals of being Medical Ethics. Das steht eigentlich bei jedem, der mit Biomedizin Ethik was zu tun hat, im Regal, weil das da sind so überall im Prinzip die Grundlagen der der Einwilligung in ärztliche Heilbehandlung, was da vorliegen muss und eben auch ein schönes Kapitel über über Einwilligungen bei medizinischen Experimenten.
Man muss sich immer vergegenwärtigen, dass Teil der ärztlichen Aufklärung auch sein muss, dass man an einem Experiment teilnimmt, wenn man an einem Experiment teilnimmt.
Jeder, der sich mal mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Medikamenten Studien auseinandergesetzt hat, weiß, warum die ihre Probanden, wenn die die einladen das sind, geht über mehrere Stunden, was denen da alles erzählt wird. Bei einer normalen Einwilligung eine ärztliche Heilbehandlung hat man immer so eine Situation wie dringliches Behandlung und was für Nebenwirkungen sind da zu erwarten? Und über die wichtigsten muss man aufklären, über fernliegend nicht, je nachdem wieviel Zeit man hat. Bei einer Medikamenten Studie oder bei Wahl, weil Behandlungen, über die wir hier reden. Da hat man im Prinzip unbegrenzt viel Zeit, die Leute aufzuklären. War da nicht irgendwie Gefahr im Verzug liegt oder so.. Das bedeutet, es muss über jedes Risiko, auch jedes fern liegende Risiko aufgeklärt werden.
Auch jedes bei und bei Medikamenten Stunden eben auch über jedes Risiko, das nur denkbar in der Luft schwebt, also z.B. Beispiel tödlichen Verlauf, Unfruchtbarkeit. Diese ganzen Sachen, mögen. Sie auch noch so fernliegend sein. Und wenn man sich anschaut, wie das in der Praxis teilweise wie das aussieht praktiziert wird, dann wird es teilweise, wie wir gehört haben, sehr korrekt gemacht.
Da hat man dann fünf Seiten mit, wo alles draufsteht, was alles passieren kann. Sehr vorbildlich. Muss man natürlich auch verstehen. Aber das ist das, worüber wir reden. Wir reden hier nicht über, aber das ist ja gut für sie. Und naja, schauen wir mal, was passiert, sondern das hat eben auch eine rechtliche Dimension. Und als Arzt muss man über die rechtliche Dimension auch aufklären. Dass man nicht weiß, was passiert und das möglicherweise abgefahrene Dinge passieren können, ist eben die Frage, ob das ob das so gemacht wird. Ich befürchte, dass das in vielen Bereichen, insbesondere bei bei, bei alten oder bei Leuten, die unter Betreuung stehen, nicht immer so gemacht wird und dass wir da noch das eine oder andere böse Erwachen erleben werden. Und vielleicht noch zwei kleine juristische Dinge, weil sich ja immer so das eine oder andere entwickelt. Wir in Berlin haben ja inzwischen festgestellt, dass aufgrund. Ich glaube, das Drängen des Berliner Senats war es glaube ich die Berliner Verkehrsgesellschaft – Berliner Verkehrsbetriebe in ihre Nutzungs Ordnung reingeschrieben haben, dass man da jetzt keine Maske trägt, man eine Vertragsstrafe in Höhe von ich glaube 50 Euro zu zahlen hat und jetzt auch schon die ersten Leute damit konfrontiert werden. Meine persönliche Einschätzung dazu ist ohne ohne da jetzt jemandem zu irgendeiner irgendeinem bestimmten Handeln raten zu wollen. Aber das ist natürlich eine ganz erstaunliche Entwicklung, dass das, was eine Ordnungswidrigkeit ist, auch gleichzeitig in den Nutzungsbedingungen nochmal soll man nochmal 50 Euro dafür dafür abdrücken. Das hat natürlich zwei Gründe, warum man das macht. Zum einen damit, dass Bahnpersonal die Leute auch festhalten kann, weil man hat ja dann möglicherweise einen zivilrechtlichen Anspruch, den man durchsetzen möchte. Zum anderen natürlich auch, um die Leute entsprechend zu einem entsprechenden Verhalten anzuhalten.
Wenn man sich diese Nutzungsbedingungen anschaut, ist es ich formuliere es mal vorsichtig AGB rechtlich problematisch, datenschutzrechtlich problematisch. Da steht drin Daten, die im Rahmen von zur Durchsetzung von Vertragsstrafen erhoben werden, werden aus steuerlichen Gründen 10 Jahre gespeichert. Sportlich, sportlich, 10 Jahre Datenspeicherung. Eine Vertragsstrafe durch durchsetzende hat aus eigenen steuerlichen Gründen halte ich für fragwürdig, ob das mit der mit dem Grundsatz der Daten Minimierung aus der Datenschutzgrundverordnung vereinbar ist und deswegen ist meine derzeitige Einschätzung, dass man nicht sonderlich viel zu befürchten hat, wenn man diese Vertragsstrafe nicht bezahlt. Weil ich derzeit darauf spekuliere, dass die Leute, die so etwas durchsetzen wollen, ein Gerichtsverfahren scheuen werden, weil dort höchst höchstwahrscheinlich das ein oder andere auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nutzungsbedingungen mehr als nur beanstandet wird. Zumal wir es bei den Verkehrsbetrieben ja, wenn ich mich recht entsinne, mit einer öffentlichen Anstalt zu tun haben, die da daher im Grundrechts verpflichteter ist und man sich die Frage stellen kann, ob, wenn etwas sowieso schon mit einer einer Ordnungsstrafe und ein Bußgeld bedroht ist, man jetzt noch eine Vertragsstrafe in der Nutzungs Ordnung reinschreibt, als derjenige der Grundrechts verpflichtet ist. Ob man da nicht gegen den Grundsatz den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Verbots der Doppel Bestrafung verstößt, weil für ein und dasselbe Verhalten von der staatlichen Hand einmal mit Strafe bedroht wird und dasselbe Verhalten dann nochmal mit Strafe bedroht wird. Nur weil uns dann Vertragsstrafe nennt das können, dann könnten wir dann auch mal drüber nachdenken, ob das nicht eine unzulässige Flucht ins Privatrecht ist, was aus meiner Sicht relativ offensichtlich ist, dass es das ist. Und von daher gehe ich davon aus, wenn man einen entsprechenden, eine entsprechende entsprechenden Zettel nach Hause kriegt. Man möge doch hier bitte diese Vertragsstrafe bezahlen, man wahrscheinlich nicht viel zu befürchten hat.

So sehen wir das auch.

Vielleicht haben wir noch die Ergänzung der Ergänzung. Ich möchte noch mal zurück zum Aufklärungsbogen. Was ganz wichtig ist zu wissen keine, kein Aufklärungsbuch Wogen der Welt, egal wie lang er ist und egal wie gut er ist, kann das persönliche Gespräch zwischen Patient und Arzt ersetzen. Es muss in jedem Falle mündlich aufgeklärt werden. Der Aufklärungsbogen dient eigentlich bloß als ich sage mal als erstes Beweismittel, sodass erste das man dokumentieren kann. Ja, irgendetwas hat stattgefunden, denn irgendwas ist unterschrieben worden. Und als für den Arzt so ein bißchen als Richtschnur, was er alles sagen muss und als Individualisierung Hilfe würde ich es mal nennen.
Das heißt, der Arzt in einem normalen Aufklärungsgespräch nimmt sich diesen Bogen und fängt dann an zu erzählen und trägt dann individuelle Gesprächs. Passagen, die ja mit dem Patient hatte eben in diesem Bogen mit ein. Und dadurch ist dokumentiert, dass das Gespräch stattgefunden hat und vor allem, dass das Gespräch, was stattgefunden hat, auch zu diesen Patienten und dessen Vorerkrankungen passt.

Wobei die, die ersetzen niemals das persönliche Gespräch. Ganz wichtig haben wir damals immer allen Studenten beigebracht im Arzt recht. Sie können so ein bisschen helfen zu beweisen, dass ein Gespräch stattgefunden hat. Aber sie können natürlich nicht sagen, was in dem Gespräch stattgefunden hat. Und eins hilft uns hier Bei diesen Aufklärungsbuch war ja nirgends, was da drüber drin steht, dass es sich um eine bedingte Zulassung handelt. Also kann im Zweifel, wenn das tatsächlich wie so eine Art Beweisaufnahme oder überhaupt wie ein Protokoll angesehen wird, sollte man auf diesem Wege da gehen, kann man sagen, was da nicht drinsteht, hat auch nicht stattgefunden. Natürlich wird kein Mensch über die bedingte Zulassung aufklären. Ist ja logisch, weil dann lässt sich ja keiner mehr impfen. Aber es ist ganz wichtig.
In der Tat, das persönliche, das mündliche Gespräch wird nicht ersetzt durch solche Formulare.
Und vielleicht vielleicht noch dann dazu noch, um das um das abzuschließen, weil wir ja über über Impfungen von von möglicherweise auch Menschen sprechen, die unter kognitiven Einschränkungen leiden, die im Altersheim sind, im Pflegeheim.
Teil dessen, was der Arzt im Rahmen des Aufklärungsgespräch zu leisten hat und was er als allererstes festzustellen hat, ist, ob es Anzeichen dafür gibt, dass der Mensch, der vor ihm sitzt, versteht oder nicht versteht, was er, was was er ihm erzählt. Sprich ob er überhaupt Einwilligungen fähig ist. So ein Einsichtsfähigkeit. Nun ist ein Arzt jetzt nicht unbedingt mehr, mehr oder weniger dazu geeignet zu wissen, ob jemand Einwilligungen fähig ist oder nicht, anders als jeder andere Mensch auch. Also er ist vielleicht Psychiater oder Neurologe, aber auch da muss so ein Arzt natürlich den gesunden Menschenverstand walten lassen. Und wenn da jemand vor ihm sitzt, der einen nicht einmal anschaut, der in der Gegend rum schaut zum Beispiel und nicht auf ihn reagiert, dann muss er natürlich, wovon ich ausgehe. Da gehe ich von aus, dass das das das im Prinzip passiert, muss man sich aber trotzdem als Arzt immer davon vergewissern, dass der Mensch, der einem gegenübersitzt, einem auch auch grundsätzlich dazu in der Lage ist, das zu verstehen, was man ihm erzählt. Und der Arzt muss natürlich auch sicherstellen, bei jemandem, der vielleicht etwas geringere kognitive Fähigkeiten hat, ihm die das, was er eben zu erzählen hat, in einer Art und Weise erklärt, die er auch verstehen kann. Also das sind Rahmenbedingungen der der der ärztlichen Aufklärung in Heilbehandlung, die eigentlich universell sind, die seit. Was ich sage mal ungefähr 100 Jahren etabliert sind.
Eigentlich.

Und die es werden sich hier noch weitere rechtliche Probleme anknüpfen. Wir haben das nur kurz angesprochen, aber wir wollen jetzt auch Frau Daniels nicht zu lange warten lassen, die schon im Zoom wartet. Also weitere Probleme, die das werden Rechtsprobleme werden. Da werden sehr, sehr viele Ärzte in den Fällen, wo die Angehörigen nach dem Versterben ihres Angehörigen ins Gericht gehen, erklären müssen, dass und wie sie aufgeklärt haben. Und ich bezweifle sehr, dass es auch nur einem einzigen gelingen wird, nachzuweisen, dass er tatsächlich richtig aufgeklärt hat, einschließlich der bedingten Zulassung. Aber ein weiteres Problem, was ich jetzt in der Praxis gerade herausstellt Die amerikanischen Kollegen haben mir geschrieben, dass es bei denen genauso ist. Die haben nämlich bei Lebensversicherungen nachgefragt. Dasselbe haben wir schon, was wir jetzt gleich ansprechen von den Kanadiern und von den Japanern gehört. Es wird bei uns auch nicht viel anders sein. Lebensversicherungen haben offenbar Probleme damit, nach dem Versterben nach Impfung Auszahlungen ohne Weiteres vorzunehmen. Lebensversicherungen haben außerdem Probleme damit, mit Menschen, die geimpft worden sind, neue Verträge abzuschließen. Es gibt da Ausnahmen, die sind offenbar bereit, alles unter Vertrag zu nehmen. Aber diese Impfung sind medizinische Experimente. Und da sagen manche Lebensversicherungen vermutlich immer mehr. Da machen wir nicht mehr mit. Denn genauso wenig, wie sie außerordentliche Risiken nicht versichert versichern müssen z.B. Bungee Jumping, ist so ein außerordentliches Risiko. Genauso wenig wollen sie Dead Man Walking versichern. So könnte man es vielleicht ganz böse formulieren. Bei so viel anders als Bungee Jumping ist das hier nicht, außer dass das hier Bungee Jumping ohne Seil ist. Aus Sicht mancher Versicherer, also auch da tun sich Abgründe auf zeigt uns aber auch, dass die in Anführungsstrichen Gegenseite eben keine monolithische Wall ist, nicht ein einziger monolithischer Gegner, sondern dass hier ganz unterschiedliche Interessen sich jetzt auch noch gegenseitig in die Quere kommen. So, aber jetzt müssen wir, damit wollen wir dieses Thema abschließen. Es ist nur der kurze Überblick über die rechtlichen Dinge, mit denen wir es jetzt zu tun haben und in Zukunft zu tun haben werden. Wir werden, was diese Class-Action angeht, beide die eine, die schon erhoben worden ist und die andere, die für Kinder erhoben werden wird für unsere Mandanten. Und ich sage nochmal Hier in Deutschland alleine werden diese Verfahren nicht gewonnen werden können. Wir brauchen den internationalen Druck. Wir brauchen das Damokles-Schwert der ganz, ganz scharfen Waffe der Class-Action und wir brauchen auch die Preacher Discovery. Also wir werden dazu wahrscheinlich nächste Woche ne nächste Woche zu eng. Übernächste Woche werden wir live so machen Livestream und so mit dem Michael Swinwood und ich glaube, da wird auch eine frühere Studentin von mir dabei sein. Die spricht Deutsch. Die hat allerdings nicht in Jura, sondern in Geschichte promoviert. Die ist beratend bei dieser Klage tätig.
So schließen wir dieses Thema der rechtlichen Seite ab, aber nicht endgültig, sondern nur als Überblick und gucken jetzt schnell nach Israel, wo die Dame, die mit einem beängstigenden Audio Clip weltweit Furore gemacht hat, hoffentlich jetzt zugeschaltet ist.
Can you hear us?
We use cookies to personalise content and ads, to provide social media features and to analyse our traffic. We also share information about your use of our site with our social media, advertising and analytics partners. View more
Cookies settings
Accept
Privacy & Cookie policy
Privacy & Cookies policy
Cookie name Active

Datenschutz

Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Analytics
Diese Website nutzt Funktionen des  Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Inc. 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA. Google Analytics verwendet sog. „Cookies“. Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de
Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google +1
Unsere Seiten nutzen Funktionen von Google +1. Anbieter ist die Google Inc. 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043,  USA. Erfassung und Weitergabe von Informationen: Mithilfe der Google +1-Schaltfläche können Sie Informationen weltweit veröffentlichen. über die Google +1-Schaltfläche erhalten Sie und andere Nutzer personalisierte Inhalte von Google und unseren Partnern. Google speichert sowohl die Information, dass Sie für einen Inhalt +1 gegeben haben, als auch Informationen über die Seite, die Sie beim Klicken auf +1 angesehen haben. Ihre +1 können als Hinweise zusammen mit Ihrem Profilnamen und Ihrem Foto in Google-Diensten, wie etwa in Suchergebnissen oder in Ihrem Google-Profil, oder an anderen Stellen auf Websites und Anzeigen im Internet eingeblendet werden. Google zeichnet Informationen über Ihre +1-Aktivitäten auf, um die Google-Dienste für Sie und andere zu verbessern. Um die Google +1-Schaltfläche verwenden zu können, benötigen Sie ein weltweit sichtbares, öffentliches Google-Profil, das zumindest den für das Profil gewählten Namen enthalten muss. Dieser Name wird in allen Google-Diensten verwendet. In manchen Fällen kann dieser Name auch einen anderen Namen ersetzen, den Sie beim Teilen von Inhalten über Ihr Google-Konto verwendet haben. Die Identität Ihres Google- Profils kann Nutzern angezeigt werden, die Ihre E-Mail-Adresse kennen oder über andere identifizierende Informationen von Ihnen verfügen. Verwendung der erfassten Informationen: Neben den oben erläuterten Verwendungszwecken werden die von Ihnen bereitgestellten Informationen gemäß den geltenden Google-Datenschutzbestimmungen genutzt. Google veröffentlicht möglicherweise zusammengefasste Statistiken über die +1-Aktivitäten der Nutzer bzw. gibt diese an Nutzer und Partner weiter, wie etwa Publisher, Inserenten oder verbundene Websites.
Widerspruch Werbe-Mails
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.
Auskunft, Löschung, Sperrung
Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
Cookies
Die Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte „Session-Cookies“. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wieder zu erkennen. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.
Server-Log-Files
Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log Files, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:
  • Browsertyp/ Browserversion
  • verwendetes Betriebssystem
  • Referrer URL
  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • Uhrzeit der Serveranfrage
Diese Daten sind nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt werden.
Kontaktformular
Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Impressum / Kontakt

JAMI Diallo, Länggassstr. 91, 3012 Bern, ​Schweiz

info @ corona-ausschuss-info.de

Wir sind freischaffend und unabhängig. Durch deinen Support wird es so bleiben.

Wenn du Uns unterstützen möchtest, hast du folgende Möglichkeiten.

 
PayPal Logo

paypal.me/JAMIDiallo

 
Save settings
Cookies settings